Im Jahr 2013 verabschiedete Spanien das Gesetz 14/2013 zur Unterstützung von Unternehmern und ihrer Internationalisierung. Dieses Gesetz legt neue Gründe für den Erhalt eines Aufenthalts in Spanien fest, darunter Investitionen in die Wirtschaft des Landes.
Wie wird das Visum oder die Aufenthaltserlaubnis für Investoren in Spanien im Jahr 2020 beantragt?
Welche Investitionen sind erforderlich?
Der Mindestbetrag der Investition ist wie folgt:
• Immobilienvermögen — 500.000€, oder
• Aktien und Bankeinlagen — 1.000.000€, oder
• Staatsanleihen — 2.000.000€.
Auch Investoren, die ein Projekt vorbereiten, das Arbeitsplätze schafft, in den sozioökonomischen Bereich investiert oder Innovationen in Wissenschaft und Technologie fördert, sind durch dieses Gesetz abgedeckt.
Die Experten von Altamar Tenerife helfen bei der Auswahl von Immobilien, Verhandlungen mit Banken und Finanzinstitutionen und der Vorbereitung und Abstimmung des Investitionsprojekts.
Wer kann zusammen mit dem Investor eine Aufenthaltserlaubnis erhalten?
Die Aufenthaltserlaubnis für Investoren in Spanien kann allen Familienmitgliedern gewährt werden: Ehepartnern, minderjährigen Kindern, finanziell abhängigen volljährigen Kindern und Eltern.
Welche Dokumente werden benötigt, um das "goldene Visum" zu erhalten?
Es ist wichtig, die Dokumente im Zusammenhang mit der Investition korrekt vorzubereiten. Jede Art von Investition erfordert ein anderes Set an Nachweisdokumenten. Es muss auch nachgewiesen werden, dass ausreichende Mittel für den Lebensunterhalt in Spanien vorhanden sind, in der Regel Geld auf einem spanischen Bankkonto. Eine Krankenversicherung und ein Strafregisterauszug sind erforderlich. Die gute Nachricht ist, dass für das Investorenvisum oder die Aufenthaltserlaubnis kein Nachweis von Einkommen außerhalb Spaniens erforderlich ist.
Wo und für wie lange werden Visa oder Aufenthaltserlaubnisse für Investoren beantragt?
Die Dokumente können im Konsulat von Spanien in Ihrem Land oder in Spanien eingereicht werden.
In den Konsulaten von Spanien können nur Investorenvisa beantragt werden. Wenn die Investitionen bestätigt werden, wird ein Visum für ein Jahr ausgestellt. Ein Visum für sechs Monate kann mit einem Vorvertrag (contrato de arras) für den Kauf einer Immobilie erhalten werden. Nach Erhalt des Investorenvisums muss keine Aufenthaltskarte beantragt werden.
In Spanien kann eine Aufenthaltserlaubnis für Investoren beantragt werden. Dies kann mit oder ohne das im Konsulat erhaltene Investorenvisum erfolgen. Nach Erhalt der Aufenthaltserlaubnis für Investoren muss die Aufenthaltskarte bei der Polizei beantragt werden. Die Erstaufenthaltserlaubnis wird für zwei Jahre ausgestellt, verlängerbar um fünf Jahre.
Altamar Tenerife hilft bei der elektronischen Einreichung der Dokumente in Spanien, in der Unidad de Grandes Empresas y Colectivos Estratégicos, kostenlos, wenn die Immobilie über unsere Agentur erworben wird.
Vorteile und Nachteile der Aufenthaltserlaubnis in Spanien für Investoren
Vorteile:
• Im Gegensatz zu anderen Aufenthaltstiteln kann sie an Lebenspartner, finanziell abhängige volljährige Kinder und Eltern vergeben werden. Das "goldene Visum" berechtigt alle Familienmitglieder des Investors, in Spanien zu arbeiten.
• Dieser Aufenthaltstitel hat ein beschleunigtes Verfahren: 10 Tage für das Visum, 20 Tage für die Aufenthaltserlaubnis.
• Es ist keine tatsächliche Wohnsitznahme in Spanien erforderlich (mehr als 183 Tage im Jahr); es reicht aus, Spanien einmal während der Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis zu besuchen.
• Das Investorenvisum erlaubt es, weiterhin Steuerresident eines anderen Landes zu bleiben, da es nicht erfordert, mehr als sechs Monate in Spanien zu wohnen.
• Das "goldene Visum" kann ohne Verlassen Spaniens beantragt werden, wenn man sich legal im Land befindet.
Nachteile:
• Relativ hoher erforderlicher Investitionsbetrag.
• Es ist notwendig, das Volumen der Investition aufrechtzuerhalten, um die Aufenthaltserlaubnis zu verlängern.
• Die Beibehaltung der Steuerresidenz in einem anderen Land kann die Erlangung eines langfristigen Aufenthalts und die spanische Staatsbürgerschaft erschweren.
Altamar Tenerife analysiert die Situation seiner Kunden detailliert und berät zu den möglichen negativen Folgen des Erhalts einer Aufenthaltserlaubnis oder des Wechsels des Steuerwohnsitzes.
Warum wählen Kunden Altamar Tenerife für die Beantragung des "goldenen Visums"?
Vorläufige Bewertung Ihrer Situation und individuelle Empfehlungen
Die Entscheidung, in ein anderes Land zu investieren oder umzuziehen, wird nicht leichtfertig getroffen. Es ist notwendig, alle finanziellen und sonstigen Konsequenzen vorherzusehen, die Vor- und Nachteile eines Wechsels des Steuerwohnsitzes abzuwägen, über zukünftige Schritte nachzudenken und die Implikationen eines Wechsels oder einer Veräußerung der Investition zu kennen.
Umfassende Beratung in allen Phasen des Immobilienerwerbs und der Erlangung der Aufenthaltserlaubnis
Wir begleiten Sie in allen Phasen: von der Auswahl der Immobilie bis zur Erlangung der Aufenthaltserlaubniskarte. Wir beraten und unterstützen Sie jederzeit: Überprüfung der Unterlagen, Vorbereitung der Dokumente für den Notar, Begleitung zum Notar, Beratung und Unterstützung bei der Hypothekenbeschaffung, Beratung bei der Dokumentensammlung und Hilfe bei der Antragstellung.
Vertraulichkeit
Alle Informationen über Sie und Ihre Investitionen werden durch das Datenschutzgesetz und vor allem durch unseren Ruf geschützt.
Durch die Zusammenarbeit mit uns gewinnen Sie einen zuverlässigen Partner auf Teneriffa für viele Jahre.